17.04.2019 | Der 1. Mai ist in Hessen der einzige inhaltlich-politische Feiertag des Jahres! In Artikel 32 unserer Landesverfassung steht: „Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag aller arbeitenden Menschen. Er versinnbildlicht das Bekenntnis zur sozialen Gerechtigkeit, zu Fortschritt, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“