FAQs zum Ausbildungsstart

Welche Unterlagen brauche ich zum Ausbildungsstart?

Das wichtigste Schriftstück ist Dein Ausbildungsvertrag. Folgende Punkte sollte er mindestens enthalten:

• Dauer der Probezeit

• Dauer der Arbeitszeit

• Anzahl der Urlaubstage

• Höhe der Ausbildungsvergütung

• Kündigungsregelungen

• Sonderzahlungen

• Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung

Außerdem musst Du Deinem Ausbildungsunternehmen zu Beginn Deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sofern sie Dir nicht vorliegt, kannst Du sie bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Darüber hinaus braucht die Personalabteilung Deine Krankenversicherung und die Daten Deines Girokontos.

Wie lange habe ich Probezeit?

Das Berufsbildungsgesetz legt fest: Die Probezeit muss mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit sollen sich Arbeitgeber und Azubi gegenseitig kennenlernen. So kannst Du überprüfen, ob Du den für Dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit kannst sowohl Du als Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Darf mein Chef mir nach Ende der Probezeit kündigen?

Die Kündigung von Auszubildenden ist schwierig und laut Berufsbildungsgesetz nur aus „einem wichtigen Grund“ möglich, etwa bei schwerem Diebstahl oder wenn Du häufig unentschuldigt fehlst. Nach Bekanntwerden des „wichtigen Grundes“ muss Dein Chef innerhalb von zwei Wochen schriftlich kündigen, danach ist eine Kündigung unwirksam.

Was ist mit Überstunden?

Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende sollen in erster Linie ihren Beruf erlenen – und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn sie Überstunden machen, muss sich der Betrieb an die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes halten. Der Ausbildungsbetrieb muss Dir als Azubi alle Überstunden mit entsprechendem Zuschlag vergüten oder Dir ermöglichen, sie durch Freizeit auszugleichen.

Wie viel Urlaub steht mir zu? 

Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt. Unsere Tarifverträge sehen bis auf wenige Ausnahmen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss Dir der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Wir raten, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlich zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.

Muss ich meine Werkzeuge selbst kaufen und zahlen?

Nein. Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir alle Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen. Das gilt auch für die persönliche Schutzausrüstung, wie zum Beispiel bei Sicherheitsschuhen.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Unternehmens, in der Du Deine Ausbildung absolvierst. Die Ausbildungsvergütung ist in Tarifverträgen vereinbart. Wie hoch sie in den einzelnen Branchen – etwa Metall, Elektro, Eisen und Stahl, Textil, Bekleidung, Holz und Kunststoff – ist, erfährst Du in der unserer Tarifinfo. Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, dann gilt als Untergrenze das Mindestausbildungsvergütung, die wir als DGB Gewerkswchaften 2019 erkempft haben.

Gibt es finanzielle Hilfen für Azubis?

Wenn das Geld nicht reicht, können Auszubildende bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Bist Du jünger als 25 Jahre und in einer Ausbildung, dann erhalten Deine Eltern außerdem weiterhin Kindergeld. Wenn Du nicht mehr zuhause wohnst, kannst Du Dir das Kindergeld von ihnen auszahlen lassen.

Darf der Chef einen Teil der Ausbildungsvergütung einbehalten, wenn ich krank bin?

Nein. Wenn Du im Betrieb eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst, erhältst Du Deine Vergütung sechs Wochen lang weiter. Wenn Du krank wirst, musst Du das vor Dienstbeginn im Betrieb melden und sagen, wie lange Du vermutlich ausfällst. Lege im Betrieb spätestens am dritten Tag die Krankmeldung vom Arzt vor. Wirst Du am Berufsschultag krank, musst Du trotzdem den Arbeitgeber und zusätzlich die Berufsschule informieren. Am besten fragst Du Deinen Lehrer, wie das bei Euch in der Berufsschule mit einer Krankmeldung läuft. Das ärztliche Attest musst Du Deinem Arbeitgeber vorlegen. Es ist ratsam, auch in der Berufsschule eine Kopie des Attests vorzulegen – besonders wenn Du wegen Krankheit Klausuren verpasst hast. 

Muss ich in die Berufsschule?

Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist ein wichtiger Bestandteil Deiner betrieblichen Ausbildung. In der Regel ist er ist für alle Azubis verpflichtend. Er findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Dein Arbeitgeber muss Dich für diese Zeit bezahlt freistellen. Außerdem müssen Dir alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie die Schulzeit genau geregelt ist, erfährst Du im Ratgeber Berufsschule. 

Übernahme nach der Ausbildung? 

Seit 2012 haben Azubis, die IG Metall-Mitglied sind, nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich einen tariflichen Anspruch auf unbefristete Übernahme. Das haben wir in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen durchgesetzt. Hier muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden – es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.

Ich will den Ausbildungsplatz wechseln. Darf ich das?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Du solltest aber erst dann kündigen, wenn Du einen neuen Betrieb gefunden hast, der Dich übernimmt. Wenn der Arbeitgeber mit Deinem Weggang nicht einverstanden ist, brauchst Du einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Wer hilft mir bei Fragen oder Problemen in der Ausbildung?

Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb, der Betriebsrat und die IG Metall helfen dir gerne weiter. Sprich sie bei Fragen oder Problemen in Deiner Ausbildung einfach direkt an! Sie haben viele Einflussmöglichkeiten und sind wichtige Ansprechpartner für alle Beschäftigten. Betriebsräte und Gewerkschaften haben beim Thema Ausbildung ein Wörtchen mitzureden – das regelt das Betriebsverfassungsgesetz.

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit

Für den Berufsschulunterricht, ob am Block oder an einzelnen Wochentagen, muss der Arbeitgeber bezahlt freistellen. Die Unterrichtszeit gilt dabei voll als Arbeitszeit. Die Freistellung erstreckt sich auf den Unterricht inklusive Pausen und die Wegstrecke zwischen dem Betrieb und der Berufsschule. Dafür darf den Auszubildenden auch kein Urlaub abgezogen werden und sie müssen die Berufsschulzeit nicht im Betrieb nachholen. Gleiches gilt für Prüfungen oder Bildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs. Anders kann es bei freiwilligen Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder Tagesausflügen aussehen. Hier solltest Du vorher im Betrieb klären, ob Du freigestellt wirst oder ob Du Urlaub nehmen musst. Die betriebliche Ausbildungszeit an Schultagen darf der Arbeitgeber nicht abweichend von der ansonsten betriebsüblichen Arbeitszeit festlegen, um dadurch die Freistellung zu verringern und somit mehr betriebliche Ausbildungszeit zu erreichen. Wenn der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt, müssen Auszubildende vorher nicht mehr zur Arbeit. Und für alle unter 18 Jahren gilt einmal pro Woche: Dauert die Schule länger als fünf Stunden, brauchen sie danach nicht mehr in den Betrieb. Solche Regelungen können auch für über 18-Jährige gelten, wenn der Betrieb an einen IG Metall-Tarifvertrag gebunden ist oder der Betriebsrat entsprechende Vereinbarungen getroffen hat.

Klassenarbeiten

Klassenarbeiten muss der Lehrer in der Regel ankündigen. Die Anzahl der Klausuren ist in jedem Bundesland anders geregelt, allgemein gilt: Nicht mehr als eine Klausur pro Tag, beziehungsweise drei je Woche. In Ausnahmefällen sind zwei Klassenarbeiten am Tag erlaubt. Einem Berufsschüler muss die Möglichkeit gegeben werden, eventuelle Defizite auszugleichen. Der Notenschlüssel einer Klausur, also die jeweilige Verteilung der Punkte, muss vorher feststehen und einsehbar sein, damit nachträglich keine Änderungen – auch zum Schutz vor Willkür – möglich sind.

Krank am Schultag

Wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender krank ist und an diesem Tag Unterricht hat, muss sie oder er die Berufsschule informieren – und zusätzlich den Arbeitgeber. Am besten fragst Du Deinen Lehrer, wie das bei Euch in der Berufsschule mit einer Krankmeldung läuft. Wer wegen Krankheit eine Klassenarbeit verpasst, muss sie nachschreiben, wenn er oder sie wieder gesund ist. Sind Auszubildende arbeitsunfähig, müssen sie den Betrieb am ersten Tag informieren. Ab dem dritten Tag ist ein ärztliches Attest nötig. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon für den ersten Tag vorgelegt wird. Der Chef darf jedoch auf keinen Fall die Vergütung kürzen, wenn Auszubildende krank sind. Solltest Du an einem Berufsschultag krank werden, müssen Arbeitgeber und Berufsschule informiert werden. Es ist ratsam, dass Du auch in der Berufsschule eine Kopie des Attestes vorlegst – gerade wenn Du wegen Krankheit Klausuren verpasst hast. Dann ist auch klar, dass Du nicht unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast. 

Wovon ist die Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig?

Die Ausbildungsvergütungen richten sich nicht nach dem erlernten Beruf, sondern nach dem Wirtschaftsbereich, zu dem der Ausbildungsbetrieb gehört und der Region, in der er liegt. Nur in wenigen Branchen spielen zusätzlich auch die Ausbildungsberufe noch eine Rolle. Der Mindeststandard ist gesetzlich geregelt, deutlich besser fährst Du jedoch, wenn in Deinem Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Wer wie viel verdient, hängt also von vielen Faktoren ab, hier dennoch ein paar grobe Faustregeln:

Qualifikation
Je besser die Ausbildung, desto höher die Einkommenschancen. Lernen lohnt sich also ― auch wenn’s manchmal nicht so angenehm ist.

Beruf
Einen Beruf mit 100 Prozent Erfolgsgarantie gibt es nicht. Boomt ein Beruf, raten alle, eine entsprechende Ausbildung zu machen. Ist man dann damit fertig, kann aber auf dem Arbeitsmarkt wieder alles anders aussehen. (Eine Ausbildung dauert etwa drei, ein Studium in der Regel vier bis fünf Jahre) Deshalb: Bei der Berufswahl besser daran orientieren, was einem Spaß macht und wo die eigenen Stärken liegen und weniger an kurzlebigen Trends.

Position
Je mehr Verantwortung, desto höher die Bezahlung.

Alter
Das Alter allein macht’s nicht, aber Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zu einem Unternehmen spielen eine wichtige Rolle für die Höhe des Gehalts.

Geschlecht
Frauen verdienen im Schnitt 18,7 Prozent weniger als Männer.

Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 
Je stärker die Gewerkschaften in einer Branche vertreten sind, desto mehr können sie in Tarifverhandlungen für die Beschäftigten rausholen. Davon profitieren alle, auch diejenigen, die außertariflich bezahlt werden.

Unternehmen
Nicht die Größe, sondern der Erfolg eines Unternehmens sind ausschlaggebend dafür, wie viel Geld bezahlt wird ― auch wenn Größe und Erfolg nicht selten zusammenfallen.

Region
In Ballungsgebieten verdienst Du mehr als auf dem Land, dafür hast Du dort aber auch höhere Lebenshaltungskosten. 

Wer setzt die Ausbildungsvergütungen fest?

Wir handeln die Ausbildungsvergütungen mit den Arbeitgebern in Tarifverhandlungen aus. Meistens wird dabei auch eine Laufzeit vereinbart, in der diese Abmachung gibt. Manchmal werden auch schon stufenweise Erhöhungen für die kommenden Jahre ausgehandelt. Wir verhandeln über die Ausbildungsvergütungen in den Branchen, die zu unserem Organisationsbereich gehören. Das sind unter anderem die Branchen Metall, Holz- und Kunststoff, Textil und Bekleidung, und zwar in der Industrie und im Handwerk.

Wie hoch sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen?

In unserer Tarifinfo haben wir alle Angaben zu den Löhnen, Gehältern, Entgelten und Ausbildungsvergütungen in unseren Branchen zusammengetragen. Hier findest Du eine Zusammenstellung der aktuellen Ausbildungsvergütungen. 

Gelten überall tarifliche Ausbildungsvergütungen?

Nein. Es gibt Bereiche, in denen bisher keine Tarifverträge zustande gekommen sind ― vor allem im Handwerk. Wenn ein Arbeitgeber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist, ist er an die Tarifverträge nicht gebunden. In diesem Fall greifen manchmal so genannte „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen“, mit denen das Bundesarbeitsministerium bestimmte Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Ausbildungsvergütungen?

Nur wenn Du Mitglied der IG Metall bist, kannst Du die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung und andere tarifliche Leistungen im Streitfall auch rechtlich durchsetzen. Tarifverträge gelten nur für Beschäftigte und Azubis, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Und sie gelten nur in Firmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind oder direkt mit uns einen Firmentarifvertrag geschlossen haben, zum Beispiel VW. Wer keiner Gewerkschaft angehört, kann im Ernstfall nicht auf den Tarifvertrag pochen: 2000 klagten drei Azubis beim Arbeitsgericht Augsburg auf ihr tarifvertragliche vereinbarte Übernahme. Das Gericht lehnte ab. Sie waren erst nach ihrer Ausbildung in die IG Metall eingetreten.

Warum werden nicht nur Gewerkschaftsmitglieder nach Tarif bezahlt?

Meistens gewähren Unternehmen die tariflichen Leistungen auch Azubis oder Beschäftigten, die keiner Gewerkschaft angehören. Warum? Man stelle sich vor, nur Gewerkschaftsmitglieder würden von Tarifverträgen profitieren. Dann würden die Beschäftigten massenhaft in die Gewerkschaften eintreten! Nur: Für Nicht-Mitglieder kann der Arbeitgeber auch von einem Tag auf den anderen die Leistungen kürzen. Gewerkschaftsmitglieder sind dagegen geschützt. 

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