Arbeitsrecht bei Minijobs

Häufig gibt es Anfragen zu rechtlichen Fragen bei Minijobs:
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Was ist bei Krankheit?
Kann mich der Arbeitgeber einfach entlassen? Usw. usf. ...

Was viele nicht vermuten geschweige denn wissen:
Grundsätzlich gelten auch bei Minijobs die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie für die anderen Arbeitnehmer!

Ein Beispiel aus unserer Arbeit:
Harald trägt Anzeigeblätter und Prospekte aus. Er hat dazu einen Vertrag unterschrieben, aber einen Satz herausgestrichen (der auch uns nicht ganz "sauber" vorkam).
Der Arbeitgeber bemängelte dies. Nachdem Harald nicht bereit war, ohne gestrichenen Satz zu unterzeichnen, meinte der Arbeitgeber, der Vertrag sei nicht zustande gekommen. Als Harald erklärte, dass er beireits gearbeitet habe und damit faktisch ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei, wurde ihm gesagt "Dann kündigen wir Ihnen hiermit".  Harald wurde fortan nicht mehr beliefert.

Der Arbeitgeber meinte, weder zur Einhaltung einer Kündigungsfrist noch zur fortgesetzten Lohnzahlung verpflichtet zu sein.

Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage lenkte der Arbeitgeber ein.

Harald trägt inzwischen wieder aus und hat auch alle erhobenen Nachforderungen erfüllt bekommen.

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