Leider nicht Überall:

 "Weihnachtsgeld"

Alle Jahre wieder wird in der Regel im November, spätestens am 1. Dezember das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Eine sichere Sache für viele IG Metall-Mitglieder, denn das Weihnachtsgeld  ist in den Tarifverträgen verschiedenster von der IG Metall zu vertretenden Branchen vereinbarte Leistung.

Die tarifliche Sonderzahlung bzw. das "Weihnachtsgeld" als eine Extraportion Geld zum Jahresende kommt gerade recht: Es macht Geschenke möglich, die Versicherungsrechnungen erträglicher. Und: Die Arbeitnehmer haben es sich mehr als redlich verdient! 

Und in aller Bescheidenheit:
Das "Weihnachtsgeld" steht nicht im Gesetz und kommt nicht vom Weihnachtsmann! Es ist eine von den Mitgliedern der IG Metall erkämpfte und tariflich vereinbarte Leistung. Mitglieder der IG Metall in den tarifgebundenen Betrieben haben einklagbaren Anspruch. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und beträgt meistens 25-55 % eines Monatsverdienstes. Auch einige nicht tarifgebundene Betriebe zahlen ihren Beschäftigten Weihnachtsgeld, meist aber nicht in der vollen Höhe und mit dem Zusatz, dass jährlich entschieden wird und kein Anspruch besteht.

Einzelne Betriebe haben z.B. aus Sanierungsgründen mit der IG Metall eine i.d.R. befristete abweichende Regelung getroffen, die dann anzuwenden ist.

Allerdings gibt es auch "schwarze Schafe" unter tarifgebundenen Betrieben, wo der Arbeitgeber das Geld lieber für sich behalten will. Etwaige Verzichtserklärungen sind für Mitglieder wegen der Tarifbindung rechtsunwirksam.

Alles in allem:
Es gibt vielfältige Einzelfälle. Mitglieder können bei uns prüfen lassen, inwiefern sie Anspruch haben und wie sie ihn durchsetzen können. Damit sollte aber nicht zu lange gewartet werden, da Ausschlussfristen zu berücksichtigen sind.

Auf jeden Fall lohnt allein das Weihnachtsgeld schon die Mitgliedschaft in der IG Metall - beträgt es doch allein schon ein Mehrfaches des jährlichen Mitgliedsbeitrages. 

Aus der Geschichte
In der Metall- und Elektroindustrie wurde "Weihnachtsgeld" erstmals 1954 durchgesetzt - noch vor der 40-Stunden-Woche (1967).
1972 wurde es als "13. Monatseinkommen" vereinbart und betrug 10-30% in Abhängigkeit von den Jahren der Betriebszugehörigkeit.
1974 wurde es auf 10-40%, 1977 auf 20-50% erhöht.
1992 wurde die "tarifliche Sonderzahlung" in allen Stufen um 5 % erhöht und hat damit den noch jetzt gültigen Stand von 25-55% erreicht. 

             

 

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