Bei Auseinandersetzungen erhalten Mitglieder kostenlos und kompetent Rechtsschutz im Arbeitsrecht und Sozialrecht (§27 Satzung der IG Metall). Beraten wird beispielsweise in allen Fragen, die mit Tarif-, Vertrags- und Betriebsverfassungsrecht zu tun haben. Juristischen Beistand gibt es u. A. bei Kündigungsschutzklagen, Klagen wegen vorenthaltener Leistungen, Betriebsschließungen, bei der Aushandlung von Abfindungen oder Fragen der Arbeitslosenversicherung, Klagen gegen Arbeitsämter, Sozialämter und Kranken- oder Rentenversicherungsträger.
Vorab aus aktuellem Anlass ein wichtiger Hinweis:
Keine Selbstbeauftragung von Rechtsanwälten!!!
Unser gewerkschaftlicher Rechtsschutz beinhaltet die Gewährleistung der rechtlichen Vertretung in relevanten Fällen auch bei Gericht. In der Regel werden die Rechtsschutzsekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH, in Spezialfällen auch von der IG Metall ausgewählte Rechtsanwälte damit beauftragt, zum Beispiel wenn Strafrecht eine Rolle spielt.
Die Kosten der vom Mitglied ohne Zustimmung der IG Metall selbst beauftragten Anwälte können nicht übernommen werden!
In einem ersten Schritt werden wir im Gespräch mit dir die Voraussetzungen für die Rechtsschutzgewährung prüfen und entscheiden, ob die Beratung durch uns oder die DGB Rechtsschutz GmbH erfolgt.
Zum Beratungsgespräch mit uns in der Geschäftsstelle ist mitzubringen:
Arbeitsrecht:
Sozialrecht: