Rache mit Folgen

Verletzung von Arbeitsvertragspflichten unterstellt

Holger wird ohne Angaben von Gründen fristgerecht gekündigt. Hintergrund ist einfach Rache weil Holger auch Rechte wahrnehmen möchte.

Von der Arbeitsagentur erfuhr er, dass im Fragebogen für den Arbeitgeber das Kreuzchen bei der Frage nach dem vertragswidrigen Verhalten fehle. Daraufhin sei beim Arbeitgeber angerufen worden. Dieser habe die Aussage zur Sache verweigert.

Holger beteuerte, dass kein arbeitsvertragswidriges Verhalten vorlag. Dennoch wurde eine Sperrzeit verhängt, was u.E. völlig unbegründet und daher zurückzunehmen war.

Holger hatte mit unserem Rechtsschutz sowohl im Kündigungsschutzverfahren, als auch im Verfahren gegen die Verhängung der Sperrzeit Erfolg. Der Arbeitgeber hatte eine Abfindung zu zahlen und musste gegenüber der Arbeitsagentur erklären, dass "schuldhafte Vertragspflichtverletzungen nicht Gegenstand der Kündigung waren". 

Die Arbeitsagentur nahm die Sperrzeit zurück und zahlte das Arbeitslosengeld nach.

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