22.06.2021 | Im Sommer 2021 müssen Urlaubsreisen erneut unter den spezifischen Bedingungen der Corona-Pandemie stattfinden. Für Urlaubsrückkehrer aus ausländischen sog. Risikogebieten kann sich die Pflicht zur Einhaltung einer Quarantäne ergeben.
Deshalb kann der Fall eintreten, dass ein Beschäftigter daran gehindert ist, nach Beendigung des vom Arbeitgeber gewährten Urlaubs seine Arbeit wieder pünktlich aufzunehmen. Aber auch dann, wenn dieses Problem nicht besteht, knüpfen manche Arbeitgeber ihre eigenen Konsequenzen daran, wenn Beschäftigte ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbringen.
Auch in diesem Jahr sind daher Fragen zu den arbeitsrechtlichen Folgen eines Urlaubs in einem Risikogebiet von Bedeutung. Häufig gestellte Frage zu diesem Thema werden in der angehängten PDF beantwortet.