Betriebsübergang von Ericsson TSG zu Huawei zum 1.4.2016

Tarifvertrag soll bei Huawei weitergelten

11.02.2016 | Frankfurt - Am 1.4.2016 werden ca. 440 Techniker der Ericsson Technology Services GmbH gemäß §613a BGB zu Huawei übergehen. Hintergrund ist, dass Vodafone einen Service-Vertrag neu ausgeschrieben hatte, der bisher mit Ericsson bestand und nun nicht mehr mit Ericsson, sondern mit dem chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei einen neuen Vertrag abgeschlossen hat.

Für die Ericsson Technology Services GmbH gilt der Rahmentarifvertrag Telekommunikation der IG Metall. Die aufnehmende Huawei Technologies Service GmbH ist bisher aber eine tariflose Gesellschaft. Durch den Betriebsübergang werden die tariflichen Arbeitsbedingungen zwar Teil des Arbeitsvertrags, sie sind danach aber nach Tarifvertragsgesetz jederzeit durch andere Abmachungen, z.B. durch einen neuen Arbeitsvertrag ersetzbar.

Einen rechtlichen Anspruch auf die tariflichen Arbeitsbedingungen haben auch nur diejenigen, die vor dem 1.4.2016 Gewerkschaftsmitglied geworden sind.

Da der Rahmentarifvertrag Telekommunikation einen Anspruch auf die Übernahme der Tariferhöhungen der Metall- und Elektroindustrie in NRW mit einem Monat Verzögerung enthält, ist die Weitergeltung dieses Tarifvertrags von erheblicher Bedeutung für die Einkommensentwicklung der Beschäftigten. Es wird darum gehen, die Weitergeltung dieses Tarifvertrags nicht nur als individuellen Anspruch, sondern als Tarifvertrag für das aufnehmende Unternehmen durchzusetzen.

Von: lr

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