IG Metall Frankfurt
27.07.2022 | er Arbeitgeber ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, eine Stelle im Betrieb zu benennen, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen.
Diese innerbetriebliche Beschwerdestelle wird in vielen Betrieben gemeinsam vom Betriebsrat und Arbeitgeber gestellt. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Beschwerdestelle in unserem FAQ zusammengetragen.
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