15.07.2021 | T-ZUG – Was ist das? Das tarifliche Zusatzgeld (kurz T-ZUG) ist eine jährlich wiederkehrende Sonderzahlung. Sie besteht aus zwei Komponenten, dem T-ZUG (A) und dem T-ZUG (B).*
Wer bekommt die Zahlung?
Anspruch auf das T-ZUG haben Beschäftigte und Auszubildende, die zum Auszahlungszeitpunkt (31. Juli) dem Betrieb mindestens 6 Monate angehört haben.
Wie hoch ist das T-ZUG?
Das T-ZUG (A) beträgt 27,5 Prozent eines regelmäßigen Monatsentgelts bzw. der Ausbildungsvergütung. Bei Beschäftigten in der EG 5 und mit einer leistungsabhängigen Vergütung von 10% sind das derzeit z.B. 869,99 €.
Das T-ZUG (B) beträgt einheitlich 12,3 Prozent des Grundentgelts der Entgeltgruppe 5, derzeit also 353,75€. Bei Auszubildenden sind es 12,3% der jeweiligen monatlichen Ausbildungsvergütung.
Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine anteilige Bezahlung im Verhältnis zur jeweiligen Wochenarbeitszeit.
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