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Arbeitsgericht Frankfurt: Betriebsratswahl bei DXC Consulting darf stattfinden

25.11.2025 | Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am 25. November 2025 eine wichtige Entscheidung für die Mitbestimmung getroffen: Die Betriebsratswahl bei DXC Technology Deutschland Consulting GmbH darf wie geplant am 04. Dezember 2025 stattfinden.

Die Arbeitgeberseite hatte versucht, die Wahl per einstweiliger Verfügung auszusetzen. Begründung: Zunächst müsse geklärt werden, ob ein Gemeinschaftsbetrieb mit anderen DXC-Gesellschaften vorliegt. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch zurück. Eine Aussetzung sei rechtlich nicht vorgesehen und würde einem Wahlabbruch gleichkommen – dieser ist nur zulässig, wenn die Wahl offensichtlich nichtig wäre.

Weder die Diskussion um den Betriebsbegriff noch die behaupteten Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstands rechtfertigen einen Abbruch. Auch der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs wurde vom Gericht verworfen.

Christian Egner, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Frankfurt, begrüßt die Entscheidung: „Mitbestimmung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Gerade in betriebsratslosen Betrieben ist es wichtig, dass Beschäftigte ihre Rechte wahrnehmen können.“ Damit ist klar: Die Beschäftigten bei DXC Technology Deutschland Consulting GmbH können über ihre Interessenvertretung entscheiden – trotz aller Verzögerungsversuche.

Von: ce

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