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Offene Liste IG Metall bei Avaya per Plakat auf der Kleyerstraße |
2006 hatte die „damalige“ Geschäftsleitung – wie die „heutige“ GL den „Lieben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ schreibt – beschlossen, die Tariferhöhung nicht vollständig auszuzahlen. Zum Glück setzt das Betriebsverfassungsgesetz der Unternehmerwillkür gewisse Grenzen, was die IGM-Vertrauensleute (VL) bei Avaya erkannten: der Betriebsrat hätte gehört werden müssen. Der Empfehlung der VL folgend forderten daraufhin mehr als 300 MitarbeiterInnen die ihnen zustehende, vollständige Tariferhöhung (siehe Meldung vom 16. November 2006 unter www.avaya.igmetall.de).
Am 15.3.2007 liegen dem Frankfurter Arbeitsgericht 159 Klagen vor. Man einigt sich auf 6 Musterklagen. Avaya verliert in 1. Instanz (siehe Meldung vom 13. Juni 2007) und in 2. Instanz (siehe Meldung vom 6.Mai 2008). Avaya ging trotzdem in die nächste Runde: Bundesarbeitsgericht. Den Verkündungstermin am 23. Februar 2010 in Erfurt wollten viele miterleben, der Bus war bestellt. Das Avaya-Management bekam aber schon vorher die Information, dass sie auch diesmal die Looser sein werden und zogen die Klage zurück.
Freuen können sich nun alle, die 2006 der Empfehlung der IGM- Vertrauensleute gefolgt waren und fristgerecht die vollständige Tariferhöhung eingefordert hatten.
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2010-02-24 | mw |
DRUCKAUSGABE
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